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Häufige und übliche Methoden der Krankheitserkennung - Diagnoseverfahren

  • Feststellung der Krankheitssymptomatik, der Krankheitsgeschichte, bisherige Diagnosen und medizinische Massnahmen, des Krankheitsverlaufs, der Dauer, der Begleitumstände, der Krankheitsqualität, Dokumentieren der Lebensgewohnheiten.
  • Klinische Untersuchung des Körpers oder der Krankheitsregion durch Inaugenscheinnahme, Befühlen, Beklopfen, Abhören neurologische Reflexprüfungen etc.
  • Messung von Blutdruck, Puls, Körpergrösse, Gewicht, Atemfrequenz, tägliche Urin- und Stuhlmenge etc.
  • Irisdiagnose und Fußreflexzonendiagnose
  • Laboruntersuchungen von Körperflüssigkeiten, Messung der Blutkörpersenkungsgeschwindigkeit
  • Bioelektrische Funktionsdiagnostik und apparative Messung von Energieströmen, Hautwiderstandsmessung und ähnliches
  • Antlitzdiagnostik: Bestimmte Krankheit und mineralische Unausgewogenheiten bewirken feine Strukturveränderungen im Gesicht
  • Haaranalysen zur Bestimmung des Mineralhaushaltes
  • Spezielle (manuelle) Skelett- und Wirbelsäulendiagnostik, ggfs. Röntgen
  • Falls erforderlich, wird der Heilpraktiker auch Sonographie oder Computertomographie sowie Gewebs- und Stuhluntersuchungen veranlassen

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Wo kommt der Beruf des Heilpraktikers eigentlich her?

Die Erfahrungs- und Volksheilkunde hat eine lange Tradition. Heute spricht man verallgemeinernd von Naturheilkunde. Die Heilpraktiker verstehen sich als Wahrer dieser “Erfahrungsmedizin”, sind aber offen für neue, dem Patienten nützliche Erkenntnisse. So verbinden Heilpraktiker medizinische Erkenntnisse, die auf jahrhundertealten Erfahrungen beruhen, mit modernen Methoden der neuesten Forschung, soweit diese sich in eine sanfte und humane Medizin integrieren lassen.

Die Heilkunde des Heilpraktikers ist unabhängig von Zeitströmungen. Seine eigenverantwortliche Tätigkeit dient der Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten im Sinne ganzheitlichen Denkens. Er bemüht sich, das Warum des Krankseins zu erforschen. Hierbei betrachtet er den Kranken immer ganzheitlich und beschränkt sich nicht auf das akute Krankheitssymptom. Er berücksichtigt die biologisch-funktionalen Zusammenhänge im menschlichen Organismus und bezieht das Umfeld des Kranken, seine Vorgeschichte und den Status der Psyche in seine Überlegungen ein.

Die Heilverfahren, deren sich der Heilpraktiker bedient, sind besonders gekennzeichnet durch die Vermeidung von belastenden Nebenwirkungen. Die Beeinflussung des erkrankten Organismus geschieht auf möglichst schonende Art und Weise. Sie entspricht den biologischen Bedürfnissen des kranken Menschen und aktiviert seine Selbstheilungskräfte. darin liegt das Wesen der Naturheilkunde.

Erfahrungsgemäss nehmen besonders chronisch kranke Menschen die Dienste des Heilpraktikers in Anspruch. In vielen Fällen kann der Heilpraktiker durch seinen völlig anderen Ansatz als die Schulmedizin hier helfen, lindern und heilen.

Die Vielfalt der einzelnen Diagnosen und Therapien ist sehr gross. Der Heilpraktiker wird im Einzelfall immer die auswählen, die er für den Patienten am wirksamsten hält. Dabei geht er von seiner speziellen fachlichen Kompetenz und von seiner Erfahrung aus. Manchmal aber müssen verschiedene Wege versucht werden, bis die Behandlung anschlägt, da jeder Mensch individuell reagiert. Ein Heilungsversprechen ist dennoch nicht möglich. Wichtig ist die aktive Teilnahme des Patienten an der Therapie.

Der Heilpraktiker wird seinen Patienten vorab über Ziel und Zweck der Massnahme, die Durchführung und auch über eventuelle Begleiterscheinungen aufklären.

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Die Ausbildung zum Heilpraktiker

Die Berufsbezeichnung “Heilpraktiker” ist in der Bundesrepublik gesetzlich geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer im Besitz der Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde gemäss § 1 Heilpraktikergesetz (HPG) ist. Wer den Beruf des Heilpraktikers anstrebt, absolviert im Schnitt eine ca. 3jährige Ausbildung und muss sich dann einer Überprüfung bei dem für ihn zuständigen Amtsarzt unterziehen. Nach bestandener Überprüfung absolvieren viele erst eine Assistentenzeit von ungefähr einem Jahr, bevor sie eine eigene Praxis eröffnen.


Was kann und darf nun ein Heilpraktiker?

Er muss die Anatomie, die Physiologie, die Pathologie und die Differentialdiagnostik beherrschen und in den von ihm praktizierten Therapieverfahren umfangreiche Kenntnisse haben und sehr eingehend ausgebildet sein. Ein Bundesgerichtsurteil besagt, dass der Heilpraktiker in den von ihm angewandten Verfahren “arztgleiche Kenntnisse” haben und diese Kenntnisse im Schadensfall auch nachweisen muss. Er ist daher zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Diese fachliche Weiterbildung erhält er von seinem Berufsverband, der seinen Mitgliedern in den einzelnen Therapieformen jährlich mehrere praktische und theoretische Seminare und Fachkongresse anbietet.

Heilpraktiker haben eine eigene Berufsordnung, die vorschreibt, was ein Heilpraktiker darf und was ihm untersagt ist. Die Berufsverbände haben diese Berufsordnung (BOH) gemeinsam erarbeitet und achten streng darauf, dass sie von den Mitgliedern eingehalten wird.


Preistransparenz durch Gebührenverzeichnis

Die Heilpraktiker haben ein eigenes Gebührenverzeichnis (kurz GebüH genannt). Hier haben die Verbände die Richtsätze für Liquidation der durch Heilpraktiker durchgeführten Behandlungen festgelegt. Dieses Gebührenverzeichnis ist vom Bundeskartellamt überprüft und genehmigt worden. Hält ein Heilpraktiker sich nicht an die in der GebüH empfohlenen Richtsätze, ist er verpflichtet, dieses seinen Patienten vor Beginn der Behandlung zu sagen.

Die Leistungen der Heilpraktiker werden nur von den Privatkassen in einzelnen Disziplinen erstattet. Die Ersatzkassen sind nicht erstattungspflichtig. Auch die Beihilfen (Post, Bahn etc.) erstatten gewisse Heilpraktikerleistungen.

Für den Erstbesuch mit einer eigehenden Untersuchung, die meist ca. 45 bis 60 Minuten dauert, werden je nach Umfang und Dauer zwischen 40,00 bis 50,00 Euro liquidiert. Ein durchaus vertretbares Honorar, legt man die heutigen Preise in der Wirtschaft zugrunde. Zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel physikalische Therapieverfahren und Injektionen werden besonders berechnet. Ihre Heilpraktikerin oder ihr Heilpraktiker wird Ihnen gern vor der Behandlung über die entstehenden Kosten Auskunft erteilen.

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